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Neue Schul-Vorschrift greift ab sofort in NRW

NRW lockert die Zulassungsvoraussetzungen für den Zweiten Bildungsweg. © ingimage/Imago

Seit dem 1. Februar ist eine neue Schul-Vorschrift in NRW in Kraft getreten. Für viele Bürgerinnen und Bürger wird es nun einfacher.

Düsseldorf – In Nordrhein-Westfalen ist es ab sofort einfacher, an einen Schulabschluss zu kommen. Lernen und Fleiß bleiben zwar obligatorisch für jeden Schüler in NRW, allerdings werden die Zugangsvoraussetzungen für einen Abschluss gelockert.

Neue Schul-Vorschrift greift ab sofort in NRW

NRW öffnet den Zweiten Bildungsweg für mehr Menschen. Seit dem 1. Februar 2025 können mehr Personen ohne klassische Bildungsbiografie einen höheren Schulabschluss am Abendgymnasium nachholen (hier weitere Schul-News aus NRW bei RUHR24 lesen).

Schulministerin Dorothee Feller (CDU) betont die Bedeutung: „Lernen ist ein lebenslanger Prozess und es ist nie zu spät für einen Neuanfang.“ Sie sieht in der Änderung eine Chance für Menschen, die sich beruflich neu orientieren oder nach persönlichen Herausforderungen einen höheren Schulabschluss anstreben. „Mir ist wichtig, dass unser Bildungssystem flexibel ist und für viele Menschen Aufstiegsmöglichkeiten schafft.“

NRW passt Zugangsvoraussetzungen fürs Abendgymnasium an

Bisher war für die Aufnahme an einem Abendgymnasium oder Kolleg eine abgeschlossene Berufsausbildung oder mindestens zwei Jahre Berufserfahrung erforderlich. In besonderen Fällen kann nun darauf verzichtet werden. Damit folgt das Schulministerium dem Vorbild der Abendrealschulen und öffnet den Zugang zu weiteren Zielgruppen.

Carsten Beeker, Sprecher des Dachverbands der Ringe (Abendgymnasien, Abendrealschulen und Kollegs) in NRW, begrüßt die Reform ausdrücklich: „Schon lange haben wir uns als Sprachrohr der Weiterbildungskollegs dafür eingesetzt, dass die Aufnahmebedingungen novelliert werden.“ Dies ermögliche es, mehr Menschen mit gebrochenen Bildungsbiografien oder in herausfordernden Lebenssituationen den Zugang zu einem höheren Schulabschluss zu verschaffen.

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Neue Vorschrift greift an NRW-Schulen – Zweiter Bildungsweg einfacher beginnen

Die Änderung der Verwaltungsvorschrift gilt als erster Schritt zur Weiterentwicklung der Kollegs und Abendgymnasien. In den kommenden Monaten will das Schulministerium gemeinsam mit Vertretern dieser Schulformen weitere Anpassungen ausarbeiten. Ein besonderes Ziel ist es, die Weiterbildungskollegs künftig stärker in die Beschulung neu zugewanderter Jugendlicher einzubinden.

An Abendgymnasien und Kollegs können Lernende nachträglich einen Abschluss der Sekundarstufe II erwerben. Abendgymnasien sind berufsbegleitend organisiert, während Kollegs eine Vollzeitausbildung bieten. In der Regel endet die Ausbildung nach sechs Semestern mit dem Abitur.

Der schulische Teil der Fachhochschulreife kann bereits nach vier Semestern erlangt werden. Im Schuljahr 2023/24 waren an diesen Einrichtungen insgesamt 14.102 Studierende eingeschrieben.

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