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„Rente mit 63“ vor dem Aus? Künftige Regierung trifft Entscheidung

Die „Rente mit 63“ bietet langjährig Versicherten die Möglichkeit, früher abschlagsfrei in Ruhestand zu gehen. (Symbolfoto) © Rupert Oberhäuser/Imago

Die „Rente mit 63“ steht zunehmend in der Kritik. Union und SPD haben sich in ihren Gesprächen darauf geeinigt, ob diese Rentenform bestehen bleibt.

Berlin – Die „Rente mit 63“ bietet besonders langjährig Versicherten die Möglichkeit, ohne Abschläge eher in den Ruhestand zu gehen. Führende Ökonomen kritisieren die Rentenform scharf. Union und SPD haben sich in ihrem Sondierungspapier jetzt klar dazu geäußert, wie es mit dieser Regelung nach der Regierungsbildung weitergeht.

„Rente mit 63“ in der Kritik – steht das Modell vor dem Aus?

Die korrekte Bezeichnung für die „Rente mit 63“ lautet eigentlich „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“. Sie richtet sich an Personen, die mindestens 45 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Wer diese Voraussetzung erfüllt, kann 2 Jahre vor dem regulären Renteneintrittsalter ohne Abschläge in Rente gehen.

Die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren steht allerdings immer wieder in der Kritik und soll nach Meinung einiger Politiker und Ökonomen abgeschafft werden. Im Dezember 2024 hatte eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) gezeigt, dass die Regelung ihr ursprüngliches Ziel verfehle. Statt Menschen mit besonders belastenden Berufen zu entlasten, nutzten demnach vor allem Beschäftigte aus körperlich weniger anstrengenden Berufen diese Möglichkeit. 

„Rente mit 63“: Führende Ökonomen fordern die Abschaffung

Die Wirtschaftsweisen Veronika Grimm, Martin Werding und Monika Schnitzer haben sich daher wiederholt für Neuregelungen ausgesprochen. So fordert Schnitzer, die „Rente mit 63“ in ihrer jetzigen Form abzuschaffen. Auch Veronika Grimm betont, dass angesichts des demographischen Wandels und des Fachkräftemangels eine längere Lebensarbeitszeit notwendig sei.

Die Rente mit 63 wirke diesem Ziel entgegen und verschärfe die Problematik. Martin Werding schlägt dazu vor, die Abschläge bei vorzeitigem Renteneintritt zu erhöhen. Die Wirtschaftsweisen fordern insgesamt, die gesundheitliche Leistungsfähigkeit stärker zu berücksichtigen und flexiblere Modelle zu entwickeln, die sowohl den Renteneintritt als auch die Möglichkeit zur Weiterarbeit je nach Belastbarkeit ermöglichen. 

„Rente mit 63“ vor dem Aus? Künftige Regierung trifft Entscheidung

Auch führende Politiker – wie etwa Unionsfraktionsvize Jens Spahn (CDU) – hatten sich in der Vergangenheit gegen die „Rente mit 63“ ausgesprochen. Aber auf welche Regelung hat sich die künftige Koalition in ihrem Sondierungspapier geeinigt?

Die gute Nachricht für Rentner: Die Parteien der künftigen Regierung wollen an der abschlagsfreien Rente für langjährig Versicherte festhalten. Darauf haben sich Union und SPD in ihren Sondierungsgesprächen verständigt. Im Sondierungspapier heißt es zu dieser vorläufigen Entscheidung:

Ein abschlagsfreier Renteneintritt nach 45 Beitragsjahren wird auch künftig möglich bleiben.

Ergebnisse der Sondierungen von CDU, CSU und SPD (8. März 2025)

Gleichzeitig will man aber „finanzielle Anreize“ schaffen, damit mehr Menschen freiwillig länger arbeiten.

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„Rente mit 63“: Wer Anspruch auf den früheren Renteneintritt hat

Die „Rente mit 63“ wurde für Arbeitnehmer geschaffen, die über Jahrzehnte hinweg durchgehend gearbeitet und Beiträge geleistet haben. Ursprünglich konnten alle vor 1953 Geborenen mit genau 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Für später Geborene wurde das Eintrittsalter jedoch schrittweise angehoben:

Das bedeutet: Die Bezeichnung „Rente mit 63“ ist nur noch für ältere Jahrgänge korrekt. Jüngere Jahrgänge müssen länger arbeiten, um diese Rente ohne Abschläge zu erhalten. Dennoch können sie deutlich eher in Ruhestand gehen als Menschen ihres Jahrgangs, die die Voraussetzungen nicht erfüllen (weitere Renten-News auf RUHR24).

„Rente mit 63“ – diese Zeiten werden angerechnet

Um die Rente für besonders langjährig Versicherte zu erhalten, müssen mindestens 45 Jahre an sogenannten „Pflichtbeitragszeiten“ nachgewiesen werden. Zu diesen Zeiten zählen:

Wichtig zu wissen: Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte kann nicht vorzeitig bezogen werden – auch nicht mit Abschlägen.

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