Rente vor 67: Drei Gruppen können eher in Ruhestand gehen
Nicht jeder muss bis 67 arbeiten. Bestimmte Personengruppen können deutlich früher in Rente gehen. Doch es gibt Unterschiede.
Dortmund – Viele Arbeitnehmer träumen von einem früheren Ruhestand. Doch wer kann die Rente vor 67 Jahren beanspruchen? Drei Personengruppen profitieren aktuell noch von Sonderregelungen.
Rente vor 67: Drei Gruppen können eher in den Ruhestand
Wer 35 Jahre an Beitragszeiten in der Rentenversicherung vorweisen kann, hat grundsätzlich Anspruch auf eine Altersrente für langjährig Versicherte. Allerdings ist auch hier das Renteneintrittsalter an die Regelaltersgrenze gekoppelt, sodass nicht mehr alle Jahrgänge vor 67 in Rente gehen können.
Alle Versicherten der Jahrgänge 1949 bis 1963 können noch vor ihrem 67. Geburtstag ohne Abschläge in Rente gehen.
Alle Jahrgänge bis einschließlich 1963 können demnach noch vor 67 in Rente gehen. Hier wird das Rentenalter derzeit schrittweise angehoben. Alle Jahrgänge ab 1964 gehen nach 35 Beitragsjahren mit 67 in Rente. Wer früher in Ruhestand gehen will, muss laut Deutscher Rentenversicherung (DRV) Abzüge von bis zu 14,4 Prozent hinnehmen.
Rente nach 45 Beitragsjahren: Der Weg zur abschlagsfreien Rente
Besonders interessant ist die Altersrente für „besonders langjährig Versicherte“. Wer 45 Beitragsjahre bei der DRV vorweisen kann, kann in der Regel ohne Abschläge früher in Rente gehen (alle News zur Rente auf RUHR24 lesen).
Nach einer Versicherungszeit von 45 Jahren können Sie grundsätzlich früher in Rente gehen.
Allerdings gilt auch hier: Das Renteneintrittsalter steigt mit dem Geburtsjahr. Wer vor 1953 geboren wurde, konnte bereits mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Für später Geborene verschiebt sich auch hier das Eintrittsalter nach hinten: „Ist Ihr Geburtsjahrgang 1964 oder später, können Sie mit 65 Jahren in Rente gehen“, teilt die DRV mit. Dennoch gehen sie vor 67 in Rente.
Menschen mit Schwerbehinderung können oft früherer in Rente gehen
Auch Menschen mit einer Schwerbehinderung können unter Umständen früher in Rente gehen. Die genauen Voraussetzungen und Möglichkeiten hängen jedoch vom Grad der Behinderung und dem Geburtsjahr ab.
Unter bestimmten Voraussetzungen können schwerbehinderte Menschen bereits mit 62 oder 63 Jahren in Rente gehen. Allerdings ist hier Vorsicht geboten, da Abschläge möglich sind. Es lohnt sich, sich umfassend über die Altersrente für schwerbehinderte Menschen zu informieren, um die individuell beste Option zu finden.