Bank ist insolvent: Tausende Kunden aus Deutschland sind betroffen
Das Münchner Bankenhaus Obotritia ist insolvent. Laut der Finanzaufsicht BaFin haben Kunden aus Deutschland jedoch Anspruch auf Entschädigung.
Dortmund – Wenn eine Bank Insolvenz beantragt, kann das viele Kunden in Sorge versetzen. Viele fürchten um die Sicherheit ihrer Einlagen. Gleichzeitig wächst die Angst vor finanziellen Verlusten. Im Fall des insolventen Bankenhauses Obotritia aus München müssen etwa 1.300 Einleger allerdings nicht um ihr Geld bangen (mehr zum Thema Finanzen bei RUHR24).
Bank ist insolvent: Tausende Kunden aus Deutschland sind betroffen
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat in einer Pressemitteilung vom 10. März 2025 bestätigt, dass das Geldguthaben der verbleibenden Kunden der Bankhaus Obotritia GmbH i.L. geschützt ist. Dank des sogenannten Einlagensicherungsgesetzes ist es möglich, die Ansprüche der Einleger zu prüfen und diese bis zu einem Betrag von 100.000 Euro zu entschädigen.
Generell gilt: Wer zu viel Geld auf dem Konto hat, ist im Falle einer Bank-Insolvenz nicht mehr durch die Einlagensicherung abgesichert. Nur in bestimmten Ausnahmefällen kann die Summe der Entschädigung höher ausfallen.
Gesetz zur Einlagensicherung (EinSiG, Paragraf 8): Deckungssumme
Der Anspruch auf Entschädigung beträgt grundsätzlich bis zu 100.000 Euro. In bestimmten Fällen erhöht sich die Deckungssumme auf bis zu 500.000 Euro.
Diese Erhöhung erfolgt, wenn die Forderungen aus bestimmten Lebensereignissen stammen, wie beispielsweise sozialen Zwecken (etwa Heirat, Geburt oder Krankheit), bestimmten Versicherungsleistungen, Immobilientransaktionen für privat genutzte Wohnimmobilien oder Entschädigungszahlungen für Opfer von Gewalttaten oder unrechtmäßiger Strafverfolgung.
In diesem Zusammenhang sollten Bank-Kunden beachten, dass die Anhebung der Deckungssumme auf den Maximalbetrag für einen Zeitraum von sechs Monaten nach Gutschrift der Beträge gilt.
Quelle: gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz); BaFin
Münchner Bankenhaus Obotritia ist insolvent – 1.300 Einleger sind betroffen
Auf der Webseite des insolventen Bankenhauses Obotritia heißt es, dass Einleger ihre Entschädigung „binnen der gesetzlich geregelten Frist von einer Woche“ erhalten. Diese beginnt, sobald die BaFin den Fall offiziell bestätigt hat. Laut der Finanzaufsicht wurde dies nun am 10. März festgestellt. Dementsprechend könnte die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) betroffene Kunden in den kommenden Tagen benachrichtigen.
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