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Null-Rente: Hunderttausende Rentner haben keinen Anspruch auf Geld

Hunderttausende Menschen in Deutschland sind von der sogenannten Nullrente betroffen. © Sven Simon/Imago, Zoonar/Imago; Collage: RUHR24

Die Nullrente betrifft jährlich Hunderttausende in Deutschland. 538.000 Fälle zählte die Rentenversicherung im Jahr 2023 – doch was steckt dahinter?

Dortmund – Besonders optimistisch blicken wahrscheinlich wenige Menschen auf die Rente. Schließlich steckt das Deutsche Rentensystem in einer tiefen Krise. Unter bestimmten Umständen liegen die Renten-Ansprüche sogar bei null. RUHR24 erklärt, was sich hinter der sogenannten „Nullrente“ verbirgt.

Null-Rente: Hunderttausende Rentner haben keinen Anspruch auf Geld

Laut Bundeszentrale für politische Bildung bezeichnet man als Nullrente eine Situation, in der Hinterbliebene trotz grundsätzlichem Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente keine Auszahlung erhalten. Dies tritt ein, wenn das eigene Einkommen einen bestimmten Freibetrag übersteigt.

Besonders häufig sind Männer von der Nullrente betroffen. Der Grund: Sie verfügen oft über höhere Einkünfte, die dann auf die potenzielle Hinterbliebenenrente angerechnet werden.

Rente für Hinterbliebene: Viele Witwen und Witwer bekommen kein Geld

Doch einen Schritt zurück: Eine Hinterbliebenenrente steht im Normalfall Witwen oder Witwern zu, deren Ehepartner verstorben ist. Voraussetzung ist, dass die Ehe mindestens ein Jahr bestanden hat und der verstorbene Partner die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt hat (Mehr Politik-News auf RUHR24 lesen).

Es gibt zwei Arten von Hinterbliebenenrenten: Die kleine Witwen- oder Witwerrente beträgt 25 Prozent der Rente des Verstorbenen und wird in der Regel für maximal zwei Jahre gezahlt. Die große Witwen- oder Witwerrente hingegen beläuft sich auf 55 Prozent und wird unbefristet gezahlt, wenn der Hinterbliebene mindestens 47 Jahre alt ist, ein Kind erzieht oder selbst erwerbsgemindert ist.

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Null-Rente: Bei zu hohem Einkommen erlischt der Anspruch auf Witwenrente

Zum 1. Juli 2024 gab es einige Änderungen bei der Witwenrente, wie die Deutsche Rentenversicherung erklärt. So liegt der aktuelle Freibetrag für die Witwenrente seitdem bei 1.038,05 Euro monatlich (Stand: Juli 2024). Dieser Freibetrag erhöht sich für jedes waisenberechtigtes Kind um 220,19 Euro.

Einkommen, das darüber hinausgeht, wird zu 40 Prozent auf die Hinterbliebenenrente angerechnet. Bei entsprechend hohem Einkommen kann dies dazu führen, dass kein Auszahlungsbetrag mehr übrig bleibt – die Rente sinkt auf null.

Null-Rente in Deutschland: Was Betroffene wissen müssen

Der Anspruch auf Hinterbliebenenrente geht nicht dauerhaft verloren. Er ruht lediglich, solange das eigene Einkommen zu hoch ist. Ändert sich die finanzielle Situation, etwa durch Arbeitszeitreduzierung oder den Eintritt in die eigene Altersrente, kann der Anspruch wieder aufleben.

Wichtig zu wissen: Ab Juli 2025 wird der Freibetrag für die Witwenrente voraussichtlich erhöht. Damit könnte es für Hinterbliebene attraktiver werden, neben der Rente weiterhin berufstätig zu sein. Die genaue Höhe der Hinzuverdienstgrenze ab Juli steht aber noch nicht fest.

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Betroffene Bürger sollten Regeln kennen: Null-Rente ist nicht endgültig

Betroffene sollten beachten:

Es besteht die Möglichkeit, rückwirkend für bis zu vier Jahre eine Neuberechnung zu beantragen, falls man eine Einkommensänderung versäumt hat zu melden. Mit Kenntnis der Regeln und rechtzeitiger Meldung von Einkommensänderungen muss die Nullrente kein endgültiger Zustand sein.

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